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DIN EN 14960


Die für Hüpfburgen geltenden sicherheitstechnischen Anforderungen sind in der europäischen
DIN – Norm EN 14960
geregelt.

DIN-Normen schaffen Vertrauen bei Herstellern und Kunden, weil sie für Sicherheit sorgen und Europaweit Rechtsgültigkeit haben.

Die HüpfburgCleanik ist ein DIN registriertes Unternehmen. Alle bei uns hergestellten Hüpfburgen und anderen Spielmodule werden nach DIN EN 14960 -2007-02 hergestellt und mit der Registriernummer deklariert.

DIN – EN 14960-2007-02 Register-Nr.: 192/08

Unser Partner in England ist RPII Inspektor (Sicherheitsbeauftragter in England = so etwas wie ein TÜV-Beauftragter in Deutschland) und Mitglied in verschiedenen Vereinigungen, wie API, IPMA, ROSPA, HSE und anderen, die sich mit Sicherheitsaspekten für Hüpfburgen und andere Spiel + Spaßobjekte seit vielen Jahren auseinandersetzen.

Alle Vorgaben und Regeln dieser Vereinigungen wurden zusammengefasst und sind für ganz Europa in die DIN EN 14960-2007-02 eingeflossen.

Dies bedeutet, dass die Notwendigkeit einer TÜV Abnahme mit Zertifizierung und Baubuch nicht mehr gegeben ist.
Die Möglichkeit der Prüfung durch den TÜV besteht weiterhin. Die hierfür entstehenden Kosten müssten wir natürlich gesondert berechnen.

Die Bedeutung im Einzelnen :
1. Die Qualität der eingesetzten Materialen und deren Verarbeitung spielen eine maßgebliche Rolle für die Langlebigkeit der Hüpfburgen und Spielobjekte.

  • Alle von uns oder von unseren Zulieferern verwendeten Materialien sind Ausnahmslos von Lieferanten und Produktionsfirmen aus GB oder Deutschland, die schon viele Jahre als Zulieferer für diesen englischen oder deutschen Produktionszweig tätig sind.
  • So können wir Qualität auf höchstem Niveau garantieren.
  • Wir stellen dadurch auch sicher, dass unsere Objekte immer den hohen aktuellen technischen Standards und insbesondere den Sicherheitsanforderungen der Europäischen Union entsprechen.
  • Unsere Gebläsetechnik beziehen wir vom englischen Marktführer.

 

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© DIE HÜPFBURGCLEANIK

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